Es wurde versteckt aus einer Schießscharte der Stadtmauer in verfassungsrechtlich geschützte Räume gefilmt. Das Video ist Teil einer privat orchestrierten Beobachtung. In der DDR nannte man das „Bespitzeln“ und in Österreich, seit Strache ist das ein „Lauschangriff“.
Die Kleine Zeitung sprach in ihrer Anfrage an uns, vor der Veröffentlichung ihres Artikels, von der „Dokumentation einer Lärmbelästigung“. Der Hohn dabei? Die Aufnahme erfolgte schon lange, als es ganz leise war. Man wollte Personen belauschen, wenn sich das Fenster öffnet.
Es werden wohl weitere „Vorfälle“ noch skandalisiert. Der „Vorfall 1″ zeigt eine Feier. Es wird sinnbefreit geblödelt.
Zuletzt zeigt die Aufnahme nurmehr Wortmüll. Mit „Sturmstüberl“ ist ein Gasthaus gemeint. In seiner Abkürzung wird „s.s.“ gerufen. Man solle dorthin aufbrechen. Es ist ein Reizen. Nichts ist dem „Nazimilieu“ zuzuordnen, wie die Kleine Zeitung meint. Dem Bespitzeln wird so zu Unrecht der Erfolg geschenkt.
Die Kleine Zeitung zeigt sich in ihrem Artikel überrascht, dass ein Gasthaus gemeint wurde. So überrascht kann sie nicht sein, weil die Kleine Zeitung selbst in ihrer ersten Anfrage, noch vor unserer Stellungnahme, bereits den Zusammenhang mit einem Gasthaus herstellte.
Für die richtige Einordnung ist relevant:
- Seit wann erfolgt die Bespitzelung und wer macht so etwas?
- Und zur Jugend? Es ist ihr Gesamtverhalten relevant und nicht 10 Sekunden. Es ist Hetze, über sie mit illegalen Aufnahmen öffentlich ein Urteil zu provozieren. Das Problem dabei? Strache z.B. wurde 8 Stunden alkoholisiert gefilmt und auf 7 Minuten gekürzt. Zig seiner gegenteiligen Aussagen blieben unbeachtet. Der Zweck heiligt also den Schnitt, schafft falsche Bilder und sie bleiben im Kopf. Das nennt man Manipulation.
Wir verurteilen folglich, dass die Kleine Zeitung uns nur die letzten Sekunden vorhielt und erst auf Druck widerwillig das gesamte Video übergab, und sie verweigerte das Gespräch.