Historikerkommission

Von Anton Hanke

Wie ich in meinem Beitrag „Liederbuchaffaire“ in „UB“ und auf unserer Homepage darlegte, bin ich zwar nicht FPÖ- Mitglied. Dennoch möchte ich hiermit meine Meinung zu dem FPÖ- Vorstandsbeschluss kundtun (und offen mit meinem bürgerlichen Namen unterschreiben):

Die FPÖ sah sich offenbar durch die sogenannte „Liederbuchaffaire“, die von den Feinden der Burschenschaften „selbstverständlich“ ausgerechnet vor dem „Akademikerball“ und der NÖ- Landtagswahl der Öffentlichkeit ganz heiß aufgetischt wurde, genötigt, diese Kommission nun ganz offiziell zu installieren. Mit dem Ziel, die Geschichte der FPÖ „historisch korrekt aufzuarbeiten“. Obwohl die relevanten Fakten ja doch eigentlich längst ausreichend allgemein bekannt sind. Es geht im Kern offensichtlich darum, sich (noch einmal) ein für allemal vom immer wieder wiederholten Vorwurf, die FPÖ wäre ein Pool der ehemaligen Nazis und wäre (noch immer) ein Sammelbecken von Neo- Nazis, zu wehren. Ob dieser x-te Versuch diesmal allerdings wirklich hilft, bleibt fraglich. Ich jedenfalls bleibe skeptisch. Die politischen Gegner werden wohl kaum auf ihre schärfste Waffe verzichten. Meine feste Meinung dazu ist, daß sich die ehemaligen Nazis (also die ehemaligen Mitglieder der NSDAP) sich (die das meiner Meinung nach „nur“ zu etwa gleichen Teilen aus „deutschnationaler“ Überzeugung, Opportunismus oder „Duckmäuserttum“ wurden) nach dem Krieg etwa gleichmäßig auf alle damaligen Parteien verteilt haben: Also Rot und Schwarz und „parteilos“. Später sammelten sich die „Neutralen“ als „Unabhängige“ im sogenannten „Dritten Lager“, dem „Vorgänger“ der FPÖ. Mit „ehemalige Mitglieder“ meine ich hier selbstverständlich nicht die Verbrecher, sondern die, die sich mangels anderer Alternativen für den Großteil der Bevölkerung nach dem 1. WK von den Programmen und Erfolgen der NSDAP blenden ließen – und die Rattenfänger darunter nicht erkannten. Nach dem 2. Weltkrieg übten sich die ehemaligen und späteren Roten und die Schwarzen sofort wieder unisono und kollektiv in der mehr oder weniger totalen Verdrängung und wollten von der unbestreitbaren eigenen Vergangenheit fortan nichts mehr „wissen“. Und wollten demnach auch den allersteren Paragraphen der Verfassung der Ersten Republik („Deutschösterreich ist ein deutscher Staat und somit ein Teil des Deutschen Reiches“) praktisch abstreiten. Meiner Meinung nach ganz typisch für die Roten und Schwarzen bis heute. Nur die „Unabhängigen“ distanzierten sich nicht so klar und mindestens verbal „eindeutig“ von allen früher – mindestens teilweise – als simples, teilweise feiges „Mitläufertum“ betriebenen ,„Steigbügelhalten“ der Verbrecher unter den Nazis. Die „Unabhängigen“ bestritten u. a. auch das von Interessierten erfundenen Konstrukt der „österreichischen Nation“. Indem sie nämlich „Staatsbürgerschaft (im Sinnes des Völkerrechtes)“ – meiner Meinung nach völlig unzulässig quasi „befehlsgemäß“ mit „Nation“ (im Sinne von gemeinsam erlebte Geschichte, Kultur und gesprochene Sprache) gleichsetzten. Klar ist, daß die Roten und die Schwarzen die „Unabhängigen“ (bei denen sich auch viele Burschenschaften sammelten) bezichtigten, sie wären die einzigen „bösen Buben“, die „Ewig Gestrigen“ und die „Unbelehrbaren“ .Weil sie sich selbst – anders als die Roten und die Schwarzen – nicht als allesamt nur als „Verführte“ und „Betrogene“ der Verbrecher unter den „Nazis“ gerierten. Sondern sich sogar im Gegenenteil ganz klar dazu bekannt haben, daß sie sich z. B. entsprechend der von Hans Kelsen niedergeschriebenen Verfassung der 1. Republik (die von den Siegermächten des 2. WK bekanntlich verteufelt wird) verhalten haben. Damit ist auch klar, daß die Leute, die in deutschen Landen (und damit auch in Österreich) die im Jahr 1848 erstrittenen Bürger-, Freiheits- und Menschenrechte von den damals Mächtigen erzwungen haben – die Burschenschaften – von den „Internationalsten“ (also den Roten) den „Klerikalen“ (also den Schwarzen) und später den „Globalisierern“ (also den „Bilderbergern“ und Freimaurern oder wie immer sie sonst noch heißen mögen) als ein „Dorn im eigenen Auge“ erbittert bekämpft werden. Zumal Burschenschafter unbestreitbar das „Rückgrat“ der „Unabhängigen“, des „Dritten Lagers“ und jetzt der FPÖ bilden. Obwohl die Burschenschaften eigentlich bekanntlich eigentlich keiner Partei zuzuordnen sind, da Burschenschaften ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in (anderen) Vereinen oder Gruppen bzw. religiösen Bekenntnissen oder Ähnlichem ausdrücklich freistellt (solange diese allerdings den Prinzipien der Burschenschaft nicht zuwider laufen). Klar, daß ein solcher liberaler Zugang und das gleichzeitige unbedingte Bekenntnis zur Freiheit, der Heimatliebe und zu den Menschenrechten den Mächtigen von Rot, Schwarz und Anderen nicht nur suspekt sind – sondern sogar höchst gefährlich erscheinen. Und daher erbittert bekämpft werden. Mit allen Mitteln. Angesichts des geschilderten Sachverhaltes halte ich es für wichtig und richtig für die FPÖ, dennoch eine „Historikerkommission“ einzuberufen, um die Vergangenheit der FPÖ (abermals und diesmal im „offiziellen Auftrag der FPÖ“) wissenschaftlich aufzuarbeiten. Und dazu auch das „DÖW“, das „Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes“ zur „Mitarbeit“ einzuladen. Nach meinen Informationen ist das DÖW ein privater Verein, der sich ja letztens als Quelle der Munition (das Germania- Liederbuch, mit dem unsäglichem Text eines der vielen Lieder darin) für den Angriff des „Falter“ auf Udo Landbauer, die FPÖ und die Burschenschaften ganz offiziell bekannt hat. In meiner Wahrnehmung scheint das DÖW offenbar eine Art „Giftschrank“ zu unterhalten, aus dem u. a. der „Standard“ und der „Falter“ bei „Bedarf“ regelmäßig zur Attacke gegen die FPÖ und besonders gegen die Burschenschaft bläst und als deren intellektuelles Rückgrat aufmunitioniert wird. Anscheinend hofft man nun bei der FPÖ, daß das DÖW im Rahmen einer „Mitarbeit“ seinen „Giftschrank“ leert und alles Gesammelte auf den Tisch legt – und daher in Zukunft mindestens nicht mehr überaschen kann. Diese Hoffnung ist meiner Meinung nach freilich ziemlich unrealistisch. Weil das DÖW seinen „Giftschrank“ eben nicht leeren wird und auch weiterhin ungerührt die Feinde der Burschenschaft mit überaschenden „Enthüllungen“ gegen FPÖ – und vor allem Burschenschafter – munitionieren wird und allerlei Ausreden dafür erfinden wird, weshalb die angeblichen DÖW- Fakten nicht schon vorher offengelegt wurden. Was denn sonst? Ich vermute also weiterhin, daß auch die DÖW die Mitarbeit in der FPÖ- Historikerkommission an die Bedingung knüpfen wird, daß die DOW dabei auch in den Archiven der Burschenschaften gründlich „herumschnüffeln“ darf. Alles andere wäre doch weltfremd. Für mich ist klar, was es bedeuten würde, wenn „Historiker“ des DÖW als Partei in den Buden und Archiven von Burschenschaften tatsächlich nach Belieben herumschnüffeln dürften. Selbst wenn das DÖW als Partei nämlich nichts von Substanz für halbwegs seriöse Angriffe der erklärten Feinde der Burschenschaften finden würde, so würde Material allemal für „satirische“ Dokumentationen gesammelt werden, um damit die Burschenschaft in der Öffentlichkeit massiv lächerlich zu machen. Mit „Originalen“ diesmal sogar. Da Burschenschaften ein derartiges Ansinnen des DÖW also strikt ablehnen sollten, wird es auch keine Mitarbeit des DÖW in der „FPÖ- Historikerkommission“ geben. Das jedenfalls ist meine Voraussage. Auch die als „Privatvereine“ agierenden „Bilderberger“ und die „Freimauer“ öffnen ihre Archive und privaten Versammlungsräume ja schließlich auch nicht den „Historikern“ zur Veröffentlichung durch die politischen Gegner. . Warum sollten das also die Burschenschaften, die auch private Vereine nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes sind das also tun? Wie ernst es die Feinde der Burschenschaften diesmal meinen (sie wähnen sich anscheinend auf der „Zielgeraden“ ihrer offensichtlichen Bestrebungen) ist durch den Fakt dokumentiert, daß kürzlich alle Medien meldeten, gegen die Germania sei laut der Vereinsbehörde im Innenministerium ein „Verbotsverfahren“ eingeleitet worden. Meiner Meinung nach ist klar, daß es ein Verbot der Germania tatsächlich geben wird, wenn die formalen Gründe dafür gegeben sind. Allerdings ist das noch lange nicht der Fall. Denn sonst wäre es nämlich längst tatsächlich geschehen. Weil man meiner Meinung nach auf das Funktionieren des Rechtsstaates durchaus vertrauen kann. Ebenso glaube ich fest daran, daß auch andere Burschenschaften auf kurz oder lang verboten würden, wenn es einen formalen Grund dafür geben würde. Was unseren Bund betrifft, so bin ich absolut davon überzeugt, daß es derzeit keinerlei legalen Grund für ein Verbot gibt und – wenn es bei den derzeitigen Gesetzen im Großen und Ganzen bleibt – auch in Zukunft nicht geben wird. Es ist für mich allerdings auch klar, daß die Feinde der Burschenschaften weiterhin nichts unversucht lassen, und lassen werden, um uns nunmehr noch einmal ganz verstärkt zu bekämpfen. Weil wir ja offensichtlich die Einzigen sind, vor denen die derzeit Mächtigen so klar ersichtlich regelrecht Angst haben. Weil wir der Macht von Rot, Schwarz, den Sonstigen Mächtigen im Wege stehen. Wir müssen daher wehrhaft sein. Ich habe mir deshalb z.B. fest vorgenommen, sofort Strafanzeigen gegen jeden zu erstellen, der für mich persönlich oder meine Burschenschaft öffentlich das Etikett „rechtsextrem“ oder ähnliches verwendet. Selbstverständlich weiß ich, daß Staatsanwaltschaften aus einer Reihe von Gründen (nicht alle sind „Überlastung“) keine Lust haben, derartige Beleidigungen – obwohl eindeutig Straftat – auch wirklich zu verfolgen. Aber wenigstens die Anzeigen wegen „linker“ Straftaten sollen in den Statistiken aufscheinen. Und: wir alle müssen – davon bin ich überzeugt – nun wenigstens beginnen, uns gleichermaßen gegen unsere Feinde verstärkt, proaktiv und klug und zu wehren. Ich als Burschenschafter bleibe jedenfalls bei meiner in meinem eingangs erwähnten Text wiedergegeben Meinung: Ich bin und bleibe ein strikter Gegner jeglicher Privilegien für bestimmte Menschen Völker, Rassen und Religionen (was per Definition selbstverständlich jeglichen Antisemitismus und Rassismus ausschließt). Das gilt für Burschenschaften ebenso wie für die Feinde der Burschenschafter. Und das wiederum schließt logischerweise nun einmal sowohl Diskriminierungen als auch Privilegierungen einer der beiden Gruppen im scharfen ideologischen Wettbewerb aus. Vom generellen „Privilegierungsgebot“ sollten nur solche Privilegierungen bzw. Rechte ausgenommen werden, die im allgemeinen Konsens anerkannt werden oder auf Naturgesetzen beruhen. – wie z.B. das in der Menschenrechtskonvention fixierte Recht auf rechtmäßig erworbenes Eigentum. Max- Anton Hanke

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